Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Autokauf

    Neue NW- und GW-Verkaufsbedingungen 11/2015 verwenden

    | Der ZDK hat zusammen mit VDA, VDIK und ADAC die NW- und GW-Verkaufsbedingungen überarbeitet und auf den Stand 11/2015 gebracht. Er hat damit auf das BGH-Urteil aus dem Frühjahr 2015 reagiert. Darin hatte der BGH die GW-Verkaufsbedingungen des ZDK mit Stand 3/2008 an einer Stelle für unwirksam erklärt ( ASR 6/2015, Seite 4 ). Als Händler sollten Sie ab sofort die neuen NW- und GW-Verkaufsbedingungen verwenden. |

     

    Für den sofortigen Einsatz der neuen Formulare spricht:

    • Alle GW-Kaufverträge auf Basis der alten ZDK-Verkaufsbedingungen mit Stand 3/2008 sind angreifbar. Käufer können bis zu zwei Jahre ab Ablieferung des Fahrzeugs Gewährleistungsansprüche geltend machen.