· Fachbeitrag · Autokauf
Neue NW- und GW-Verkaufsbedingungen 11/2015 verwenden
| Der ZDK hat zusammen mit VDA, VDIK und ADAC die NW- und GW-Verkaufsbedingungen überarbeitet und auf den Stand 11/2015 gebracht. Er hat damit auf das BGH-Urteil aus dem Frühjahr 2015 reagiert. Darin hatte der BGH die GW-Verkaufsbedingungen des ZDK mit Stand 3/2008 an einer Stelle für unwirksam erklärt ( ASR 6/2015, Seite 4 ). Als Händler sollten Sie ab sofort die neuen NW- und GW-Verkaufsbedingungen verwenden. |
Für den sofortigen Einsatz der neuen Formulare spricht:
- Alle GW-Kaufverträge auf Basis der alten ZDK-Verkaufsbedingungen mit Stand 3/2008 sind angreifbar. Käufer können bis zu zwei Jahre ab Ablieferung des Fahrzeugs Gewährleistungsansprüche geltend machen.
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