· Fachbeitrag · Autokauf
Vertragsklauseln führen nicht immer zum Ziel
| Autohändler sind daran interessiert, Mängelansprüche bei Ankäufen auszuweiten und bei Verkäufen einzuschränken. Das Mittel der Wahl: Vertragsklauseln. Doch diese sind nicht immer zielführend, was zwei Leserfragen in den Bereichen Fahrzeugschaden und Ausstattung zeigen. |
Händler erkennt Hagelschaden erst nach der Übergabe
Frage: Wir haben ein Fahrzeug in Zahlung genommen und nach der Übergabe festgestellt, dass ein unreparierter Hagelschaden vorhanden ist. Bei der Untersuchung vorab wurde dieser aufgrund der Lichtverhältnisse und Nässe übersehen. In unserem Ankaufvertrag haben wir die Klausel: „Das Fahrzeug hat keine versteckten oder verschwiegenen Mängel (Hagelschaden, technische Mängel) und ist nachlackierungsfrei.“ Müssen wir den vollen Wert ansetzen?
Antwort: Sie müssen wohl den vollen Wert des Fahrzeugs ansetzen. Denn der Fall dürfte von der Klausel im Ankaufvertrag nicht erfasst sein. Der Hagelschaden war äußerlich erkennbar, aber aufgrund der Lichtverhältnisse und der Nässe wurde er übersehen. Es liegt damit ein „offener“ und kein versteckter Mangel vor.
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