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  • 16.11.2016 · Fachbeitrag · Autokauf

    Vorsicht bei Aussagen zur Kfz-Steuer bei einem Pick-Up

    | Ist der angebotene Pickup steuergünstig als Lkw einzuordnen oder muss der Kunde die höhere Pkw-Steuer zahlen? Einmal mehr war diese Frage vor dem OLG Koblenz auch kaufrechtlich ein Thema – mit unerfreulichem Ergebnis für den Händler: Die Käuferin eines Pick-Up der Marke SsangYong, Typ Actron, darf vom Kaufvertrag zurücktreten. |