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VW-Abgasskandal: Erstes OLG bewertet Schummel-Software als Sachmangel
| Das OLG Celle hat als erstes OLG einem mit Schummel-Software ausgestatteten Fahrzeug, einem Skoda Yeti 2.0 TDI, einen Mangel attestiert. Allerdings handelt es sich dabei um einen Beschluss in einem Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH). Der Beschluss besagt lediglich, dass das OLG eine Klage auf Rücktritt vom Kaufvertrag nicht für aussichtlos hält. Es gewährt dem Käufer daher PKH, damit er seine Rechte gerichtlich verfolgen kann.
Dabei geht das OLG davon aus, dass
- ein Dieselfahrzeug, bei dem eine Software die Abgasaufbereitung (nur) in einer Testsituation optimiert, mangelhaft ist i. S. d. § 434 Abs 1 BGB und
- eine Nachbesserung auch dann objektiv unmöglich ist, wenn der Mangel, der der Kauf-sache anhaftet, einschließlich seiner Ursache beseitigt werden kann, aber ein technischer oder merkantiler Minderwert verbleibt (OLG Celle, Beschluss vom 30.6.2016, Az. 7 W 26/16, Abruf-Nr. 187439 - Skoda Yeti 2.0 TDI).
Weiterführender Hinweis
- Alle zur „Schummel-Software“ ergangenen Entscheidungen finden Sie in der Übersicht „VW-Abgasskandal: Die Rechtsprechung zu Fahrzeugen mit Schummel-Software im Überblick“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 44042812
Quelle: ID 44190121