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  • · Nachricht · Autokauf

    VW-Abgasskandal: LG München I lässt als erstes Gericht den Rücktritt des Käufers zu

    | Das LG München I hat als erstes Gericht den Rücktritt des Käufers vom Kfz-Kaufvertrag im VW-Abgasskandal zugelassen. Es ging um einen Seat Ibiza Style 1,6 l mit einem VW Dieselmotor Typ EA 189, den der Käufer am 20. Mai 2014 bei einem VW-Händler erworben hatte. |

     

    Der Käufer forderte den VW-Händler am 29. Oktober 2015 auf, den Mangel bis zum 13. November 2015 zu beseitigen. Für den Fall der Nichtbeseitigung kündigte er den Rücktritt vom Kaufvertrag an. Am 2. November 2015 teilte der Händler mit, dass an der Lösung des Problems gearbeitet werde. Es solle ein technisches Update geben. Der Käufer vertrat die Ansicht, dass eine Beseitigung des Mangels nicht - jedenfalls nicht ohne eine Erhöhung von Verbrauch und Schadstoffausstoß - möglich sei. Bei ebenfalls vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeug vom Typ VW Amarok sei zwischenzeitlich eine Mängelbeseitigung erfolgt. Tests hätten jedoch einen Verbrauchsanstieg von 0,5 l je 100 km und mehr ergeben.

     

    Das LG München I hat dem Käufer die Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich des Wertverlusts für die Zeit der Kfz-Nutzung bei einer zu erwartenden Laufleistung von 300.000 km) sowie Ersatz seiner sonstigen Kosten (Zulassung, Garantieverlängerung, Anhängerkupplung, Versicherung und Steuer) zugesprochen. Insgesamt waren das 17.930,54 Euro (LG München I, Urteil vom 17.5.2016. Az. 23 O 23033/15, Abruf-Nr. 186072).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die bislang zum VW-Abgasskandal bekannt gewordenen Entscheidungen finden Sie in der Übersicht „VW-Abgasskandal: Die Rechtsprechung zu Fahrzeugen mit Schummel-Software im Überblick“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 44042812.
    Quelle: ID 44077428