· Fachbeitrag · Autokauf
VW-Diesel E 189: Der ADAC hat reagiert, nun kommt wohl was
| Der ADAC hat auf das VW-Dieselthema reagiert. Er empfiehlt betroffenen Mitgliedern auf seiner Website, auf den Autohändler zuzugehen, um von ihm eine Verjährungsverzichtserklärung zu bekommen. Dazu stellt der ADAC den Mitgliedern ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Nun ist verstärkt mit Aktivitäten der bisher ruhigen Kunden zu rechnen. Das Ganze wird sich weiter steigern, wenn die „ADAC-Motorwelt“ das Thema aufgreift. Erfahren Sie, wie Sie am besten reagieren, wenn Ihnen ein Kunde eine Verzichtserklärung zur Unterschrift vorlegt. |
Hintergrund | Der Kunde hat ja nicht beim Hersteller gekauft. Seine kaufrechtlichen Mängelbeseitigungsansprüche richten sich folglich gegen den Kfz-Händler. Der Händler ist allerdings beim 2-Liter-Diesel derzeit und beim 1,6-Liter-Diesel auf längere Sicht nicht in der Lage, die Nachbesserung vorzunehmen. Dazu muss der Hersteller erst die Lösungen liefern. Der Käufer läuft daher Gefahr, dass seine Ansprüche gegen den Verkäufer verjähren (zwei Jahre ab Übergabe). Daher ist es aus Käufersicht richtig, den Verzicht auf die Einrede der Verjährung einzufordern.
kommen könnte. Der Verzicht sollte nur für die konkrete Abgasproblematik gelten. Das ADAC-Formular ist insoweit fair formuliert. Als Kfz-Händler können Sie es unterzeichnen und an den Kunden zurückgeben. Eine echte Alternative dazu haben Sie nach Einschätzung von ASR nicht. Die - nicht erstrebenswerte - Alternative ist eine Unzahl von verjährungsunterbrechenden gerichtlichen Maßnahmen. Die sind teuer, was der rechtschutzversicherte Kunde nicht fürchten muss. |
Weiterführende Hinweise
- ASR-Sonderausgabe „Das VW-Abgasproblem im Autokaufrecht“ auf asr.iww.de → Downloads → Sonderausgaben
- ADAC-Formular auf www.adac.de → Info, Test und Rat → Fahrzeugkauf & Verkauf → Zulassung → Abgasmanipulation bei VW → Musterschreiben Diesel-Kfz zur Verjährungshemmung.