23.01.2018 · Nachricht · Autokauf
Wann ist die Nachbesserung bei mehreren Mängeln fehlgeschlagen?
| Eine Nachbesserung gilt in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen (§ 440 S. 2 BGB). Ist dieser Punkt erreicht, kann der Käufer ohne Fristsetzung vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Doch was gilt bei mehreren Mängelrügen und einer Vielzahl von Werkstattaufenthalten? Das OLG Koblenz beantwortet die Frage händlerfreundlich. |
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