22.01.2014 · Fachbeitrag · Autokauf
Werksgarantie futsch – der Händler hatte keine Schuld!
| Wenn nach einem Motorschaden der Hersteller eine Garantieübernahme ablehnt, weil ein vorgeschriebenes Wartungsintervall nicht eingehalten ist, suchen Kunden ihr Heil beim Händler. Schließlich haftet dieser unter dem Aspekt der gesetzlichen Gewährleistung. Wenn auch insoweit nichts zu machen ist, ziehen die Käufer die Karte „Aufklärungspflichtverletzung“. Doch auch sie sticht nicht immer, wie ein Urteil des OLG Düsseldorf zeigt. |
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