· Fachbeitrag · Autokauf/GW-Handel
Verjährungsfragen rund um den Autokauf: Diese Fristen müssen Sie kennen und berechnen können
| „Zu spät!“ ‒ diesen Einwand können Sie einer Mangelbehauptung nach Eintritt der Verjährung entgegensetzen. Kurzum: Verjährung bringt Rechtssicherheit durch Zeitablauf. Sicherheit im Umgang mit der Verjährungsberechnung kann also sehr beruhigend sein. Deshalb macht Sie ASR mit den wichtigsten Spiel- und Rechenregeln rund um die Verjährung vertraut. |
Das hat es mit der kaufrechtlichen Verjährung auf sich
Eine wichtige Sache vorweg: Die folgenden Ausführungen setzen voraus, dass der Verkäufer ein Unternehmer i. S. v. 14 BGB ist. Diese Vorgabe erfüllen Sie als gewerblicher Kfz-Händler stets.
Unabhängig davon, ob der Käufer Verbraucher (§13 BGB) ist oder nicht und ob das Kaufobjekt neu oder gebraucht ist, gilt: Bei einem Kauf beträgt die regelmäßige Verjährung zwei Jahre ab Gefahrübergang (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Gefahrübergang ist in der Regel mit Übergabe des Kaufobjekts. Diese markiert somit den Startschuss für die Verjährungsberechnung (§ 438 Abs. 2 BGB).
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