Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Autokauf/GW-Handel

    Verjährungsfragen rund um den Autokauf: Diese Fristen müssen Sie kennen und berechnen können

    | „Zu spät!“ ‒ diesen Einwand können Sie einer Mangelbehauptung nach Eintritt der Verjährung entgegensetzen. Kurzum: Verjährung bringt Rechtssicherheit durch Zeitablauf. Sicherheit im Umgang mit der Verjährungsberechnung kann also sehr beruhigend sein. Deshalb macht Sie ASR mit den wichtigsten Spiel- und Rechenregeln rund um die Verjährung vertraut. |

    Das hat es mit der kaufrechtlichen Verjährung auf sich

    Eine wichtige Sache vorweg: Die folgenden Ausführungen setzen voraus, dass der Verkäufer ein Unternehmer i. S. v. 14 BGB ist. Diese Vorgabe erfüllen Sie als gewerblicher Kfz-Händler stets.

     

    Unabhängig davon, ob der Käufer Verbraucher (§13 BGB) ist oder nicht und ob das Kaufobjekt neu oder gebraucht ist, gilt: Bei einem Kauf beträgt die regelmäßige Verjährung zwei Jahre ab Gefahrübergang (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Gefahrübergang ist in der Regel mit Übergabe des Kaufobjekts. Diese markiert somit den Startschuss für die Verjährungsberechnung (§ 438 Abs. 2 BGB).