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  • 20.03.2024 · Fachbeitrag · Autokaufrecht

    BGH segnet Widerrufsinformation in mit Kfz-Kauf verbundenem Darlehensvertrag ab

    | Eine private Darlehensnehmerin kann den zur Finanzierung eines Kfz-Kaufs geschlossenen verbundenen Darlehensvertrag auch dann nicht wirksam widerrufen, wenn die Bank eine unvollständige Widerrufsinformation erteilt hat, indem sie der Kundin den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden konkreten Prozentsatz des Verzugszinses nicht mitgeteilt hat. Mit dieser Aussage hat der BGH die Widerrufsinformationen einer Bank abgesegnet. ASR macht Sie mit den Details vertraut. |