· Fachbeitrag · Autokaufrecht
Händler verkauft Wohnmobil auf Stellplatz: Verbraucher kann AGV widerrufen
| Ein Wohnmobil-Händler verkauft einem Verbraucher ein Wohnmobil auf einem öffentlichen Stellplatz. Sechs Wochen später widerruft der Verbraucher den Kaufvertrag. Ist der Widerruf rechtens? Das musste das LG Münster entscheiden. ASR erläutert die Details. |
Verkauf auf Stellplatz: Verbraucher widerruft Kaufvertrag
Ein Wohnmobil-Händler hatte in einem Online-Portal ein Wohnmobil annonciert; das Angebot entdeckte ein Verbraucher. Er schrieb dem Händler, dass er das Wohnmobil kaufen werde, wenn es ihm bei einer Besichtigung gefalle. Zu der Besichtigung kam es auf einem öffentlichen Stellplatz für Wohnmobile. Das annoncierte Wohnmobil sagte dem Verbraucher zu. Noch vor Ort in dem Wohnmobil schlossen Händler und Verbraucher den Kaufvertrag. Eine Belehrung wegen eines außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrags (AGV) i. S. v. § 312b BGB erfolgte nicht.
Etwa sechs Wochen nach Übergabe ‒ mangels Belehrung nach § 356 Abs. 3 BGB zeitgerecht ‒ widerrief der Verbraucher seine Willenserklärung. Der Wohnmobil-Händler hielt dagegen:
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