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  • · Fachbeitrag · AutoKaufrecht

    Reklamation, großer Aufwand und dann doch kein Mangel: Wer trägt die Kosten?

    | Wie geht das Autohaus am besten mit vom Käufer reklamierten Mängeln um? Wer muss am Ende für die Kosten für die Fehlersuche einstehen, wenn sich das Nachbesserungsverlagen als unberechtigt erweist? Darüber gibt ein Urteil des LG Neubrandenburg Aufschluss. ASR stellt das Urteil vor und gibt Ihnen drei Aussagen daraus mit auf den Weg. |

    Der Fall vor dem LG Neubrandenburg

    Im Fall vor dem LG Neubrandenburg hatte der Käufer eines Fahrzeugs einen Mangel am Fahrzeug reklamiert. Der Verdacht des Käufers: Motorschaden. Auf sein Drängen hin, transportierte der Verkäufer (= Autohaus) das Fahrzeug per Abschleppwagen in seine Werkstatt. Der Schaden entpuppte sich als gerissene Steuerkette. Die Ursache? Streitig!

     

    Der Verkäufer verneinte einen Mangel am Fahrzeug und bot dem Käufer an, das Fahrzeug zu reparieren. Die Garantieversicherung des Käufers erklärte ihre Einstandspflicht; der Käufer aber machte Gewährleistungsrechte geltend. Einen Reparaturauftrag erteilte er nicht. Der Fall ging vor Gericht.