· Fachbeitrag · Autokauf/Widerruf
Mehr Autokauf im Fernabsatz: Das müssen Sie zum Widerrufsrecht wissen
von Joachim Otting, Rechtsanwalt, rechtundraeder, Hünxe
| Kunden, die in der Corona-Pandemie ein Auto kaufen wollten statt in den Urlaub zu fahren oder die nach einem Totalschaden ein Auto brauchten, sowie Autohäuser, die zur Kontaktvermeidung per Verordnung geschlossen sind ‒ das zusammen führte dazu, dass Autohäuser Fernabsatz-Verkäufe tätigen mussten, um im Geschäft zu bleiben. Und sie werden es auch weiterhin tun müssen. Dafür sorgen der Digitalisierungsschub und der Einstieg neuer Käufergruppen in den Online-Kauf. ASR verschafft Ihnen einen Überblick über die Rechtslage bei Fernabsatz-Verkäufen im Autohaus. |
Sorgfalt beim Fernabsatz ist essenziell
Ein fehlerfrei abgewickelter Onlineverkauf ist kein Horrorszenario. Immerhin hat ja auch jeder finanziert kaufende Verbraucher ebenfalls ein Widerrufsrecht, und auch daran ist der Kfz-Handel nicht zugrunde gegangen. Im Gegenteil: Ohne Finanzierung ließe sich viel weniger verkaufen.
Also ist es an der Zeit, die eigenen Abläufe zu prüfen und nachzuschärfen. Denn wer formale Fehler macht, gibt dem Käufer unnötig umfangreiche und dann auch sehr teure Chancen, wieder auszusteigen: Ohne oder mit fehlerhafter Belehrung
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