· Fachbeitrag · Elektrofahrzeuge
Kein Abschalten von Miet-Batterien aus der Ferne
| Herzstück eines jeden E-Fahrzeugs ist die wiederaufladbare Batterie. Diese können Kunden kaufen, leasen oder mieten. Rund um das Thema „Mieten der Batterie“ gibt es eine aktuelle Entwicklung aus der Rechtsprechung. ASR beleuchtet das Urteil für die Praxis. |
Fernabschaltung der gemieteten Batterie vor dem BGH
Der BGH hatte in einem aktuellen Verfahren die Frage zu klären, ob eine Klausel in den AGB eines Mietvertrags über eine Batterie für ein E-Fahrzeug, die dem Vermieter eine Fernabschaltung der Batterie ermöglicht, zulässig ist.
Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverein gegen eine französische Bank auf Unterlassung der Verwendung einer AGB-Klausel bei Vermietung von Batterien für E-Fahrzeuge. Die Bank vermietete Batterien für von ihren Kunden gekaufte oder geleaste E-Fahrzeuge. Die Klausel sah vor, dass die Bank als Vermieterin der Batterie im Falle einer fristlosen Kündigung des Vertrags die Ladefunktion der Batterie nach Ankündigung gegenüber dem Mieter sperren kann. Der Verbraucherschutzverein machte geltend, die AGB-Klausel sei unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteilige.
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