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  • · Fachbeitrag · Elektromobilität

    Neuregelungen zur Elektromobilität bei Elektro-Fahrzeugen und -Fahrrädern seit 01.01.2020

    von Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

    | Ziel der Bundesregierung ist es, mehr Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen und hierzulande die Elektromobilität insgesamt zu forcieren. Vor dem Hintergrund sind zum 01.01.2020 die steuerlichen Anreize für Elektro-Fahrzeuge und -Fahrräder nochmals verstärkt und verstetigt worden. Lesen Sie nachfolgend, was seit dem Jahreswechsel gilt. |

    Die Neuregelungen im Einzelnen

    Die Neuregelungen finden sich im „Jahressteuergesetz 2019“ (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, Abruf-Nr. 212750).

    Extern aufladbare Elektrofahrzeuge als Dienstwagen

    Für zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge, die