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  • · Nachricht · Fernabsatzrecht

    BGH will am 25.02.2025 Anforderungen an Widerrufsbelehrung in Fernabsatzverträgen bei NW-Kaufverträgen klären

    | Dem BGH liegen über 50 Nichtzulassungsbeschwerden vor. Sie betreffen die Frage, ob Verbraucher, die ein Kraftfahrzeug im Wege des Fernabsatzvertrags erworben haben, ihre auf Abschluss des Kaufvertrags gerichtete Erklärung rechtzeitig widerrufen haben. Am 25.02.2025 will der BGH in einem ausgewählten Verfahren über die Zulässigkeit und Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde abschließend beraten. |

     

    Hintergrund | Die Verbraucher-Kunden verlangen in diesen Verfahren ‒ jeweils nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB ‒ die Rückabwicklung ihrer Kaufverträge. Sie sind der Ansicht, die Widerrufsfrist sei gemäß § 356 Abs. 3 S. 1 BGB nicht angelaufen. Denn die formulierte Widerrufsbelehrung entspreche nicht den Anforderungen des Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB. Die Kunden machen insbesondere geltend, dass die Widerrufsbelehrung zwar ihre Postanschrift sowie ihre E-Mail-Adresse enthalten habe, nicht jedoch ihre Telefonnummer.

     

    Mit den beim BGH anhängigen Nichtzulassungsbeschwerden verfolgen die Verbraucher ihr Klagebegehren weiter, das in den Vorinstanzen erfolglos war. Der BGH hat die aufgeworfenen Rechtsfragen vorberaten und beabsichtigt, in einem Verfahren über die Zulässigkeit und Begründetheit der betreffenden Nichtzulassungsbeschwerde zu beraten (Az. VIII ZR 143/24; Vorinstanz: KG Berlin). Der Ausgang dürfte auch für eine Vielzahl ähnlich gelagerter Rechtsstreitigkeiten interessant sein, die noch in den Vorinstanzen anhängig sind.

    Quelle: ID 50286556