23.06.2022 · Nachricht · Fiktive Abrechnung
BGH: Keine Umsatzsteuer für Teilreparatur bei fiktiver Abrechnung
| Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadenabrechnung, kann er den Ersatz der Umsatzsteuer nicht verlangen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen einer durchgeführten Reparatur tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist. Eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensberechnung ist insoweit nicht zulässig (hier: Teilreparatur zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit des Unfallfahrzeugs). Das hat der BGH entschieden. |
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