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  • 30.10.2023 · Nachricht · Gebrauchtwagenhandel

    BGH sieht in Angabe „kein Unfall während Besitzzeit“ kein arglistiges Verschweigen durch Angaben „ins Blaue hinein“

    | Gibt der Kfz-Händler an, dass das Fahrzeug während seiner Besitzzeit keinen Unfall erlitten hat, liegt darin kein arglistiges Verschweigen von Unfallschäden durch Angaben „ins Blaue hinein“. Eine solche Angabe kann insbesondere nicht in der Erklärung des Händlers gesehen werden, das Fahrzeug sei während seiner Besitzzeit unfallfrei gewesen, ohne dass er auf den Erwerb des Fahrzeugs erst wenige Tage vor der Veräußerung an den Beklagten und die Fahrzeugnutzung, die lediglich im Rahmen einer einstündigen Probefahrt erfolgte, hingewiesen hätte. Das hat der BGH entschieden. |