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  • 08.08.2023 · Nachricht · Gerichtstandsbestimmung

    Neuwagengarantie: BayObLG trifft zwei wichtige Aussagen

    | Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis ist in der Regel das Gericht zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. Dass das nicht immer eindeutig ist, zeigt ein Fall vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG), in dem eine Fahrzeughalterin mit dem Versicherer bzw. Fahrzeughersteller um Ansprüche aus einer Neuwagen-Mobilitätsgarantie und aus einer Fahrzeug-Neuwagengarantie stritt. |