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  • 24.10.2018 · Nachricht · GW-Handel

    Arglistige Täuschung bei falscher Angabe zur Scheckheftpflege

    | Bei falscher Angabe zur Scheckheftpflege kann der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Auch wenn es im Entscheidungsfall einen Privatverkäufer erwischt hat, für den Profi-Verkäufer ist das Urteil des AG München gleichfalls von Bedeutung. |