23.07.2018 · Nachricht · GW-Handel
Art der Vorbenutzung – Dienstwagen oder Mietwagen?
| Wird ein Fahrzeug im Rahmen eines Flottenservices an ein Industrieunternehmen vermietet und dort von einem Geschäftsführer als Firmenwagen genutzt, wird das Fahrzeug als Dienst- und nicht als Mietwagen vorbenutzt. Diese Sicht der Dinge bewahrte ein Autohaus vor dem LG Nürnberg-Fürth davor, auch ohne Täuschungsabsicht in die Haftungsfalle zu geraten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig