18.07.2017 · Nachricht · GW-Handel
Auch der gewerbliche Kfz-Käufer hat Rechte beim Kauf von Privat
| Auch ein gewerblicher Kfz-Händler kann von einem privaten Fahrzeugverkäufer die Rückabwicklung des Kaufs verlangen, wenn das Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen im Kaufvertrag nicht unfallfrei und nachlackiert ist. Das Urteil des OLG Hamm ist wichtig. Denn Autohäuser haben in der Regel schlechte Karten, wenn sie einen GW mit Mängeln von einer Privatperson hereinnehmen. |
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