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  • 14.12.2017 · Nachricht · GW-Handel

    Auf Vorbenutzung als Mietwagen auch ungefragt hinweisen?

    | In der Frage, ob Sie beim Verkauf eines Gebrauchten auch ungefragt auf eine Vornutzung als Mietwagen hinweisen müssen, gehen die Meinungen auseinander. Solange der BGH das nicht geklärt hat, ist es ratsam, einen privaten Käufer über die Mietwageneigenschaft ausdrücklich aufzuklären – auch ungefragt. Sonst droht eine teure Verurteilung, wie ein Fall vor dem LG Limburg zeigt. Der Verkäufer musste den Kauf rückabwickeln. |