· Fachbeitrag · GW-Handel
Aufklärungspflicht bei EU- und Re-Importen - Händlerfreundliche Tendenz bei den Gerichten
| Laut Kodex für den Fahrzeughandel im Internet müssen Sie als Kfz- Händler offenlegen, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen EU-Import handelt. Wie aber entscheiden die Gerichte? Um es vorwegzunehmen: derzeit durchaus händlerfreundlich. Beleg dafür sind zwei Fälle, die zugunsten der Händler entschieden wurden. Es gibt aber nach wie vor neuralgische Punkte, die dem Kunden keinesfalls verschwiegen werden dürfen, soll das Geschäft nicht daran scheitern. |
Die beiden positiven Entscheidungen stammen zum einen vom Berliner KG; dabei ging es um einen Re-Import aus Dänemark. Zum anderen vom OLG Thüringen; Streitgegenstand war dort ein EU-Import.
Re-Importierter Jetta aus Dänemark
Bei mobile.de war der Käufer auf den gebrauchten VW Jetta, einen Re-Import aus Dänemark, gestoßen. Ob und auf welche Weise er vor und bei den Verkaufsverhandlungen auf die Herkunft des Fahrzeugs hingewiesen worden ist, war der zentrale Streitpunkt in einem Prozess durch zwei Instanzen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig