12.04.2019 · Nachricht · GW-Handel
Bei älterem Fahrzeug keine Beweisvermutung für Mangelhaftigkeit
| Die vom BGH neujustierte Beweisvermutung nach § 477 BGB (bis 31.12.2017 § 476 BGB) greift nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder der Art des Mangels nicht vereinbar ist. Diese komplizierte Ausnahmeregelung hat das AG Buxtehude zugunsten eines H ändlers angewendet. |
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