21.06.2018 · Nachricht · GW-Handel
Beweislastumkehr bei „erheblicher Korrosion“ am Auspuff
| Seit der Entscheidung des BGH zur Beweislastumkehr (früher § 476 BGB, seit 01.01.2018 § 477 BGB) im Jahr 2016 stehen Urteile der unteren Instanzen zu dieser höchst komplizierten Materie unter besonderer Beobachtung. Das gilt auch und ganz besonders für ein im Ergebnis händlerfreundliches Urteil des OLG Köln. |
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