10.08.2017 · Nachricht · GW-Handel
BGH: Übliche Beschaffenheit eines Kfz ist herstellerübergreifend
| Ist bei der Beurteilung der Mangelhaftigkeit von Bauteilen eines Kfz lediglich eine auf denselben Fahrzeugtyp des Herstellers bezogene fabrikats-interne Betrachtung anzustellen oder ist ein herstellerübergreifender Vergleich vorzunehmen, der Serienfehler unberücksichtigt lässt? In dieser Grundsatzfrage hat sich der BGH, wie nicht anders zu erwarten, für einen herstellerübergreifenden Vergleich ausgesprochen, so wie er von den unteren Gerichten seit Jahrzehnten vorgenommen wird, egal, ob NW oder GW. |
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