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BGH: Zur Fahndung ausgeschriebenes Fahrzeug ist mangelhaft
| Die Ausschreibung eines GW im Schengener Informationssystem (SIS) kann einen Rechtsmangel darstellen, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt. Damit bestätigte der BGH eine Entscheidung des OLG Stuttgart, das den Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag zugelassen hatte. |
Der Käufer erwarb 2012 den gebrauchten Rolls Royce Corniche Cabrio für 29.000 Euro. Beim Versuch, das Fahrzeug im Juli 2013 anzumelden, wurde es jedoch polizeilich sichergestellt, weil es im Schengener Informationssystem (SIS) von den französischen Behörden als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Nachdem im Zuge der Ermittlungen - auch gegen den Käufer und Verkäufer wegen des Verdachts der Hehlerei - die Vermutung aufkam, der ehemalige französische Eigentümer könnte den Diebstahl für einen Versicherungsbetrug nur vorgetäuscht haben, wurde das Fahrzeug Ende 2013 von der Polizei freigegeben und vom Käufer zugelassen. Kurz danach wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Deshalb trat der Käufer im Mai 2014 vom Kaufvertrag zurück und verlangte den Kaufpreis heraus. Mit seiner Klage hatte er schon in den Vorinstanzen Erfolg - jetzt auch vor dem BGH (Urteil vom 18.01.2017, Az. VIII ZR 234/15, Abruf-Nr. 191357).
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