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  • 08.01.2016 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Drei vermeintliche Mängel: Keine Arglist und auch kein Rücktritt

    | Unfallfreiheit, Laufleistung und Zahl der Vorbesitzer falsch: Dass ein Verbraucher selbst mit einem auf drei Mängel gestützten Vorwurf der arglistigen Täuschung vor Gericht nicht durchkommt, ist nichts Besonderes. Bemerkenswert ist aber, wenn ein Gericht, wie jetzt das LG Kiel, in keinem der Punkte einen Grund für einen Rücktritt sieht. Denn dieser ist ja bekanntlich nicht vom Verschulden des Verkäufers abhängig. |