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  • 23.10.2020 · Nachricht · GW-Handel

    Durchgerosteter Auspuff ist Verschleiß, und kein Sachmangel

    | Ein durchgerosteter Auspuff ist gewöhnlicher Verschleiß, und kein Sachmangel. Daher stellt sich die Frage der Beweislastumkehr (§ 477 BGB) beim Verkauf des Fahrzeugs an eine Privatperson (Verbraucher) gar nicht. Das hat der BGH endgültig klargestellt. |