14.10.2015 · Fachbeitrag · GW-Handel
Ein Marderschaden ist nicht gleich ein Unfallschaden
| Mit der Behauptung, der Händler habe ihm beim Kauf eines GW einen Marderschaden arglistig verschwiegen, wollte ein Käufer das gesamte Geschäft zurückdrehen und obendrein noch rund 5.000 Euro Reparaturkosten kassieren. Das LG Aschaffenburg wies seine Klage rechtskräftig ab. |
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