17.09.2019 · Nachricht · GW-Handel
Ex-Mietwagen kann nicht als „Werkswagen“ verkauft werden
| Was unter dem Begriff „Werkswagen“ zu verstehen ist, hat der BGH noch nicht entschieden. Das OLG Koblenz vertritt die Auffassung, dass ein Ex-Mietwagen nicht als „Werkswagen“ verkauft werden kann. |
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