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  • 02.01.2020 · Nachricht · GW-Handel

    Fehlender Ersatzschlüssel muss kein Mangel sein

    | Beim Verkauf eines GW ist zwar in der Regel ein Mangel zu bejahen, wenn das Fahrzeug nur mit einem Fahrzeugschlüssel dem Käufer übergeben wird, obwohl bei der Auslieferung als Neufahrzeug zwei Originalfahrzeugschlüssel vorhanden waren. Anders liegen die Dinge, wenn zwischen den Vertragspartnern vereinbart worden ist, dass nur ein Schlüssel dem Käufer übergeben wird. Das geht aus einem ungewöhnlich ausführlich begründeten Urteil des AG Brandenburg hervor. |