06.04.2020 · Nachricht · GW-Handel
Gestohlenes Fahrzeug erst lange nach Übergabe in SIS eingetragen
| Ein Fahrzeug hat keinen Rechtsmangel, wenn es erst lange nach Übergabe an den Käufer als gestohlen in das Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen wird. Das OLG Köln hatte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Dieses Urteil hat der BGH aufgehoben und die Klage abgewiesen. |
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