17.06.2013 · Fachbeitrag · GW-Handel
Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Wohnmobils
| Der „Kampf ums Wohnmobil“ (siehe ASR 1/2013, Seite 3) hat für den GW-Händler jetzt vor dem BGH ein erfreuliches Ende gefunden. Auch in den Augen der BGH-Richter hat der Händler beim Erwerb des unterschlagenen Fahrzeugs „gutgläubig“ gehandelt, sodass er der neue Eigentümer war. |
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