· Fachbeitrag · GW-Handel
Kein Gewährleistungsausschluss bei Verkauf an „Unternehmer“
| Bei Geschäftsabschluss ist man sich augenzwinkernd darin einig, den Käufer als Unternehmer laufen zu lassen. Später kommt es dann in dieser zentralen Frage zum Streit. Der Käufer will aus nachvollziehbaren Gründen als Verbraucher behandelt werden - mit Erfolg, wie eine Entscheidung des KG Berlin zeigt. |
Den schon 14 Jahre alten Pkw wollte der Händler unbedingt unter Gewährleistungsausschluss verkaufen. Da dies bei einem Verbraucher nicht funktioniert, kam er auf die Idee, den Interessenten im Vertrag als „eingetragenen Vollkaufmann“ zu titulieren. Der Schuss ging nach hinten los. Verräterisch war der vorvertragliche E-Mail-Verkehr. Daraus ging hervor, dass der Käufer, Mitarbeiter einer Reisedienst-GmbH, den Wagen ausschließlich für private Zwecke erwerben wollte. Entsprechend wurde er später auch privat zugelassen und versichert. Da der Gewährleistungsausschluss nicht zog, kam das volle Verbraucherschutzprogramm zur Geltung. Nachteilig für den Händler war unter anderem, dass er mit einem „154 Punkte Check“ geworben hatte. Infolgedessen habe der Käufer von einem „verkehrssicheren“ Auto ausgehen dürfen, so das KG (Beschluss vom 21.1.2011, Az: 8 U 107/10; Abruf-Nr. 113042).