11.02.2016 · Fachbeitrag · GW-Handel
Kein Rücktritt bei sporadischem Ruckeln des Motors
| Selbst bei einem neuwertigen GW ist ein nur sporadisch auftretendes Motorruckeln kein erheblicher Sachmangel, der einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigt, entschied das LG Zweibrücken. |
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