· Nachricht · GW-Handel
Kein Rücktritt trotz mehrerer behaupteter Mängel
| Obwohl die Käuferin eines sechs Jahre alten Golf Plus 1,4 mit 105.000 km auf der Uhr aus allen Rohren geschossen hat, hat das LG Lüneburg ihre Klage auf Rückabwicklung des Kaufs rechtskräftig zurückgewiesen. Bemerkenswert ist die Entscheidung, weil sich das LG darin hochkompetent mit einer Vielzahl unterschiedlicher Mängelrügen beschäftigt. |
Die Käuferin des 10.000 Euro teuren Golf machte folgende Mängel geltend:
- Unter „Zahl der Halter lt. Fz.-Brief“ war „2“ eingetragen, tatsächlich waren es drei.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat