24.05.2017 · Nachricht · GW-Handel
Mietwageneigenschaft muss ungefragt offenbart werden
| Die Mietwageneigenschaft eines GW muss der Händler ungefragt offenbaren. Deshalb entschied das LG Hamburg einen Prozess zugunsten des Kunden. Der Händler hatte auf Zahlung des Kaufpreises geklagt, der Kunde verlangte mit einer Widerklage seine Anzahlung zurück. |
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