14.09.2017 · Nachricht · GW-Handel
Muss der Händler die Reparaturhistorie herausrücken?
| Die bisher gerichtlich nicht geklärte Frage, ob ein GW-Händler verpflichtet ist, dem Kunden die Reparaturhistorie (Fahrzeughistorie) zur Einsicht auszuhändigen bzw. etwa vorhandene EDV-Unterlagen vorzulegen, hat das AG Hannover zugunsten des Händlers mit „Nein“ beantwortet. |
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