Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 14.09.2017 · Nachricht · GW-Handel

    Muss der Händler die Reparaturhistorie herausrücken?

    | Die bisher gerichtlich nicht geklärte Frage, ob ein GW-Händler verpflichtet ist, dem Kunden die Reparaturhistorie (Fahrzeughistorie) zur Einsicht auszuhändigen bzw. etwa vorhandene EDV-Unterlagen vorzulegen, hat das AG Hannover zugunsten des Händlers mit „Nein“ beantwortet. |