13.03.2014 · Fachbeitrag · GW-Handel
Reparaturhistorie abfragen kann ein Muss sein
| Das Internet hat ein Thema hochgespült, das lange ein Schattendasein führte: die Reparaturhistorie. Muss der Händler sie vor dem Verkauf eines GW abfragen? Was sind die Konsequenzen, wenn er es nicht tut und dennoch behauptet, ihm seien Mängel oder Unfallschäden nicht bekannt? Das OLG Naumburg hat in einem solchen Fall dem Händler arglistiges Verhalten vorgeworfen und den Käufer vom Kauf zurücktreten lassen – möglicherweise zu Unrecht. Gleichwohl liefert das Urteil Anhaltspunkte, wann Sie die Reparaturhistorie zu Ihrer Sicherheit abfragen sollten. |
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