· Fachbeitrag · GW-Handel
Standzeit von fast 15 Monaten bei einem Gebrauchten kein Mangel
| Was bei NW und Jahreswagen ins Auge geht, nämlich eine Standzeit von mehr als zwölf Monaten zwischen Produktion und Erstzulassung, löst nach Ansicht des KG in Berlin bei einem nicht mehr ganz frischen Gebrauchten keine Haftung aus. |
Drei Jahre und fünf Monate war der Wagen bereits zugelassen und schon 35.240 km gelaufen, als der Kläger ihn erwarb. Allerdings hatte der Wagen vor der Erstzulassung immerhin 14,5 Monate auf Halde gestanden. Der Versuch des Käufers, dem Verkäufer daraus einen Strick zu drehen, scheiterte in sämtlichen Instanzen. Für die KG-Richter war der Wagen mängelfrei. Selbst wenn die Standzeit zu einer Wertminderung des Fahrzeugs geführt haben sollte, trete dieser Gesichtspunkt jedoch gegenüber anderen Kriterien wie insbesondere dem tatsächlichen Erhaltungszustand und der Kilometerleistung zurück, werde durch den Gebrauch des Fahrzeugs praktisch „weggefahren“. Zwar dürfe auch der Käufer eines Gebrauchtwagens davon ausgehen, dass zwischen Produktion und Erstzulassung ein relativ überschaubarer Zeitraum gelegen habe. Mit 14,5 Monaten sei dieser aber bei weitem nicht überschritten (Beschluss vom 13.1.2011, Az: 8 U 97/10; Abruf-Nr. 112722).