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  • 14.02.2014 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Verjährungsklausel unwirksam – geringe Kompression ein Mangel

    | Das OLG Brandenburg hat in seinem Urteil zur Sachmängelhaftung beim Verkauf eines gebrauchten Polo nicht nur die „alte“ Verjährungsklausel für unwirksam erklärt, sondern sich mit zwei weiteren Fragen des GW-Handels beschäftigt: Haftungsbeschränkung durch „negative Beschaffenheitsvereinbarung“ sowie Abgrenzung Mangel/Verschleiß. |