18.12.2014 · Fachbeitrag · GW-Handel
Vornutzung als Mietwagen kein Rücktrittsgrund
| Ex-Mietwagen sind immer wieder Anlass für Streitigkeiten. Ist die Mietwageneigenschaft ein offenbarungspflichtiger Mangel? Ist mit „Taxi nein“ auch stillschweigend vereinbart, dass das Fahrzeug nicht als Mietwagen gelaufen ist? Das AG Kiel beantwortet beide Fragen verkäuferfreundlich. |
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