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  • 18.03.2015 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Vorsicht Falle! Die Behauptung ins Blaue hinein

    | Wird in der Internetanzeige eines Kfz-Händlers ein Opel Tigra als „unfallfrei“ angeboten, im anschließenden Kaufvertrag unter „Ausstattung“ notiert: „Seitenwand hinten links nachlackiert“, und war der Grund für die Nachlackierung ein schwerer Unfallschaden, liegt eine arglistige Täuschung vor. So sieht es jedenfalls das LG Heidelberg – zulasten des Kfz-Händlers. |