· Fachbeitrag · GW-Handel
Was heißt in einer Fahrzeugbeschreibung „mit Garantie“?
| Wenn entgegen der Erwartung des Kunden eine Garantie nicht existiert oder zeitlich reduziert ist, ist Ärger programmiert. Das beweist ein Fall, in dem das OLG Schleswig-Holstein das letzte Wort hatte - zum Nachteil des Verkäufers. |
Der rund 25.000 km gelaufene, zirka ein Jahr alte Kia Sorento VGT sollte laut Fahrzeugbeschreibung auf Ebay „eine Garantie“ haben. Was für eine, wurde nicht gesagt. Bei Abholung des Fahrzeugs wurde dem Käufer lediglich mitgeteilt, es handele sich um ein Importfahrzeug aus Südkorea. Erst später stellte sich heraus, dass der Wagen keine Herstellergarantie hatte. Genau die sei für ihn aber sehr wichtig gewesen, erklärte der Käufer und begründete seinen Rücktritt vom Kauf auch mit diesem „Mangel“.
Beachten Sie | Die vermeintlich entscheidende Frage war: Begründet das Fehlen wirklich - rechtlich gesehen - einen Mangel? Wenn ja, dann hätte der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen müssen. Weil er dies unterlassen hatte, zog er in erster Instanz den Kürzeren. Das OLG drehte in der Berufung den Spieß jedoch um und verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 21.000 Euro. Seiner Ansicht nach könne sich der Ausdruck „mit Garantie“ angesichts des Fahrzeugalters und der Laufleistung nur auf eine noch laufende Herstellergarantie bezogen haben. Deren Fehlen sei ein Sachmangel, und zwar ein wesentlicher. Den Verkäufer vor dem Rücktritt dazu aufzufordern, die Sache ins Reine zu bringen, sei ausnahmsweise nicht nötig, im Übrigen auch nicht erfolgversprechend gewesen (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.3.2012, Az. 5 U 103/11; Abruf-Nr. 122999).