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  • · Nachricht · GW-Handel

    Zusätzliche Pflichten bei einer Sichtprüfung

    | Sichtprüfung heißt auch Abgleich der Herstellungsdaten einzelner Teile mit dem Baujahr und der Erstzulassung des Fahrzeugs. Um diese händlerungünstige Nuance hat das LG Erfurt die generelle Pflicht eines GW-Händlers zur Sichtprüfung verschärft. |

     

    Sichtprüfung und die bisherige Rechtsprechung

    Ein GW-Händler ist nur zu einer fachmännischen äußeren Besichtigung (Sichtprüfung) verpflichtet. Kommen besondere Umstände hinzu, z. B. konkrete Verdachtsmomente für eine Unfallreparatur, muss er genau hingucken.

     

    Dacia mit (erkennbarem) Vorschaden ‒ Anlass für intensive Prüfung

    Im Erfurter Fall ging es um einen Dacia Logan MCV 1.6, Baujahr 2008, EZ 5/2008, 2 Vorbesitzer. Der Händler hatte Unfallfreiheit bei Abschluss des Kaufvertrags behauptet. Nach Einholung eines Gerichtsgutachtens musste er zugeben, dass der Dacia einen massiven Vorschaden auf der linken Seite hatte. Davon habe er nichts gewusst und auch nichts wissen können, so seine neue Verteidigungslinie. Gehalten hat sie nicht. Denn in dem Gutachten war zu lesen: „Für eine technisch versierte Person war der ‒ nicht fachgerecht behobene ‒ Unfallschaden bei intensiver Inaugenscheinnahme … unschwer feststellbar.“ (LG Erfurt, Urteil vom 16.10.2018, Az. 2 O 1179/17, Abruf-Nr. 205331, eingesandt von der Rechtsanwaltskanzlei van Recum, Schmidt & Marek, Görlitz)