27.11.2024 · Nachricht · GW-Handel/Gewährleistung
GW-Ankauf von privat: Kfz-Händler muss Fahrzeug bei bekanntem Vorschaden eingehend prüfen
| Erwirbt ein gewerblicher Kfz-Händler einen Gebrauchtwagen von einem privaten Verkäufer, trifft ihn jedenfalls dann eine Pflicht zur näheren eigenen Untersuchung des Fahrzeugs, wenn ihm der Verkäufer behobene Vorschäden am Wagen mitgeteilt hat. Das hat das OLG Naumburg klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig