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  • 27.11.2024 · Nachricht · GW-Handel/Gewährleistung

    GW-Ankauf von privat: Kfz-Händler muss Fahrzeug bei bekanntem Vorschaden eingehend prüfen

    | Erwirbt ein gewerblicher Kfz-Händler einen Gebrauchtwagen von einem privaten Verkäufer, trifft ihn jedenfalls dann eine Pflicht zur näheren eigenen Untersuchung des Fahrzeugs, wenn ihm der Verkäufer behobene Vorschäden am Wagen mitgeteilt hat. Das hat das OLG Naumburg klargestellt. |