03.12.2021 · Nachricht · Haftung
Schaden in Waschstraße nicht vermeidbar – Betreiber haftet nicht
| Einen Fahrzeugschaden, der beim Betrieb einer Waschanlage entstanden ist, muss der Anlagenbetreiber zwar normalerweise ersetzen. Weist er aber nach, dass die Beschädigung für ihn trotz größtmöglicher „pflichtgemäßer“ Sorgfalt nicht zu vermeiden war, haftet er ausnahmsweise nicht. Dies hat das LG Frankenthal (Pfalz) im Fall eines auf dem Förderband laufenden SUV klargestellt, der kurz vor der ersten Waschrolle linksseitig leicht angehoben worden war. |
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