20.12.2022 · Nachricht · Haftung
Sturz im Autohaus: Inhaber in der Beweislast
| Kommt ein Kunde im Verkaufsraum des Autohauses auf verunreinigtem Boden zu Fall, müssen Sie als Inhaber beweisen, dass Sie alle zumutbaren Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr getroffen haben. Das hat der BGH in einem Warenhaus-Fall klargestellt, der analog für Autohäuser gilt. |
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